
Vergleichen Sie den Tarif KDT mit den Testsiegern!über 100 Zahnzusatz-Tarife im Online-Vergleich
DKV KDT - Leistungen in Kürze
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- - Implantate
- - implantatgetragener Zahnersatz
- - hochwertige Keramikkronen
- - hochwertige Keramikbrücken
- - Keramikverblendungen
- - Teleskopprothesen
- - uvm.
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eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
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eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
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der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
- eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
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elektrometische Längenbestimmung
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Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden
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Medikamentöse Einlagen
Zahnersatz |
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Zahnersatz auf PrivatniveauSo hoch ist die Leistung des Tarifes für hochwertige Zahnersatz-Versorgungen außerhalb der Kassenversorgung - beispielsweise für |
Zahnersatz auf Privatniveau | Verdopplung Festzuschuss |
InlaysInlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden. Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren. Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren). Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€). |
Inlays auf Privatniveau | keine Leistung |
Regelversorgung LeistungenIm Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden. |
Regelversorgung | 100% inkl. GKV |
Prophylaxe & Zahnbehandlung |
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Professionelle ZahnreinigungDie professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr. |
Zahnreinigung (PZR) | keine Leistung |
KunststofffüllungenFrüher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit. Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung. |
Hochwertige Füllungen | keine Leistung |
WurzelbehandlungDurch Karies, die sich schon in das Zahninnere ausgebreitet hat, kann sich die Zahnwurzel entzünden und eine Wurzelbehandlung nötig werden. Diese kann unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung sein. |
Wurzelbehandlung | keine Leistung |
ParodontosebehandlungParodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung. |
Parodontosebehandlung | keine Leistung |
Kieferorthopädie |
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Kieferorthopädie KIG 2Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen. Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€. Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist. |
KFO - KIG 2 | keine Leistung |
Kieferorthopädie KIG 3-5Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung. Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen! Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind! |
KFO - KIG 3-5 | keine Leistung |
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KFO Erwachsene | keine Leistung |
Begrenzungen & Wartezeiten |
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Maximale Leistung Zahnersatz 1. JahrDieser Wert gibt das maximale Potential an möglichen Zahnersatzleistungen im 1. Versicherungsjahr an. |
Max. Zahnersatz 1. Jahr | unbegrenzt! |
Maximale Leistung Zahnersatz 1. - 4. JahrDieser Wert gibt das maximale Potential an möglichen Zahnersatzleistungen während der ersten 4 Jahre an. |
Max. Zahnersatz 1. - 4. Jahr | unbegrenzt! |
Wartezeit ZahnersatzDiese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können. Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht! |
Wartezeit Zahnersatz | 8 Monate Wartezeit |
Wartezeit ZahnersatzDiese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können. Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht! |
Wartezeit Zahnreinigung | keine Leistung |
ImplantateImplantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen. Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen. Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€. |
Implantate | keine Leistung |
Knochenaufbau ImplantateImplantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan. Sie können einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen, der z.B. krankheitsbedingt entfernt wurde. Voraussetzung für eine Implantation ist ein ausreichend vorhandener Kieferknochen, der das Implantat gut aufnimmt. Ist der Kieferknochen geschädigt oder hat er sich nach Entfernung eines Zahnes bereits stark zurückgezogen, kann ein Implantat nur gesetzt werden, wenn der Knochen zuvor aufgebaut worden ist. Viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen im Rahmen einer Implantation auch die Kosten eines aufwändigen Kieferknochenaufbaus (sogenannte "Augumenation") - die Kosten einer solchen Vorbehandlung können sehr hoch werden - 1000 € für einen Knochenaufbau als vorbereitende Maßnahme sind keine Seltenheit! |
Knochenaufbau Implantate | keine Leistung |
Implantate begrenztEinige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf eine bestimmte Anzahl je Kiefer. Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehr Implantaten erstattungsfähig. |
Implantate begrenzt | keine Leistung |
InlaysInlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden. Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren. Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren). Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€). |
Inlays | keine Leistung |
Inlays begrenztEinige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Inlays auf eine bestimmte Anzahl. Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehreren Inlays erstattungsfähig. |
Inlays begrenzt | keine Leistung |
Kronen & BrückenAls "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden. Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen. |
Kronen, Brücken & Prothesen auf Privatniveau | Verdopplung Festzuschuss |
KeramikverblendungenKronen oder Brücken können innerlich aus einem "Kern" und einer äußerlichen Verblendung bestehen - als Material für die Verblendung wählt man aus optischen Gründen üblicherweise Keramik, da dies dem Weiß der Zähne am nächsten kommt. Einige Versicherungstarife leisten für keramische Verblendungen nur bis zu einem bestimmten Backenzahn, z.B. bis zum 6er Zahn - das würde bedeuten, dass an den dahinter liegenden 7er Backenzähnen bzw. den sogenannten 8ern (Weisheitszähnen) nur eine unverblendete Krone oder Brücke erstattet wird. Der Kostenanteil einer Verblendung liegt bei rund 100 bis 200€ je Zahn. |
Keramikverblendungen | Verdopplung Festzuschuss |
Regelversorgung LeistungenIm Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden. |
Regelversorgung | 100% inkl. GKV |
Wartezeit ZahnersatzDiese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können. Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht! |
Wartezeit Zahnersatz | 8 Monate Wartezeit |
Professionelle ZahnreinigungDie professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr. |
Professionelle Zahnreinigung | keine Leistung |
FissurenversiegelungDie Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen. |
Fissurenversiegelung | keine Leistung |
Wartezeit ProphylaxeDiese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Prophylaxe erhalten können. Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht! |
Wartezeit Prophylaxe | keine Leistung |
KunststofffüllungenFrüher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit. Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung. |
Hochwertige Kunststofffüllungen | keine Leistung |
Wurzelbehandlung ohne GKV-VorleistungDie gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht. Dabei spielen weitere Kriterien eine Rolle, beispielsweise die Erfolgsaussichten der Behandlung. Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Wurzelbehandlung über die gesetzliche Kasse nicht möglich ist, haben Sie die Wahl: a.) Sie lassen den Zahn ziehen (das sieht die gesetzliche Krankenkasse in diesen Fällen als „Regelleistung“ vor) b.) Sie lassen den Zahn auf eigene Kosten „privat“ wurzelbehandeln (Kostenpunkt i.d.R. Zwischen ca. 500 und 1000 €) |
Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung | keine Leistung |
Wurzelbehandlung mit GKV-VorleistungDie gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht. Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen. Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.): |
Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung | keine Leistung |
Parodontalbehandlung ohne GKV-VorleistungDie gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Parodontalbehandlung nur dann, wenn am Zahnfleisch bereits Zahntaschen von mehr als 3,5 mm messbar sind. Die moderne Zahnmedizin sieht allerdings schon bei geringeren Taschentiefen Handlungsbedarf, z.T. bereits ab 1,5 mm. Eine in diesem Fall durchgeführte Frühbehandlung oder Parodontose-Prophylaxe ist damit reine Privatleistung. |
Parodontosebehandlung ohne GKV-Vorleistung | keine Leistung |
Parodontalbehandlung mit GKV-VorleistungDie gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Parodontalbehandlung ab einer messbaren Taschentiefe von 3,5 mm, allerdings nur für eine Standardbehandlung. Viele Zahnärzte bieten ergänzende Leistungen wie z.B. spezielle Bakterientests oder Behandlung mittels Laser an, die zusätzliche private Kosten verursachen können. |
Parodontosebehandlung mit GKV-Vorleistung | keine Leistung |
Wartezeit ZahnbehandlungDiese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können. Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht! |
Wartezeit Zahnbehandlung | keine Leistung |
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Kieferorthopädie Erwachsene | keine Leistung |
Kieferorthopädie KIG 2Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen. Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€. Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist. |
Kinder - KIG 2 | keine Leistung |
Kieferorthopädie KIG 3-5Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung. Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen! Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind! |
Kinder - KIG 3-5 | keine Leistung |
Wartezeit KieferorthopädieDiese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können. Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht! |
Wartezeit Kieferorthopädie | keine Leistung |
GesundheitsprüfungDie meisten Anbieter führen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Gesundheitsprüfung durch - das bedeutet, dass der Versicherer im Antrag Fragen zum Zahnzustand stellt, die vom Antragsteller wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Die Richtigkeit dieser Angaben kann von der Versicherungsgesellschaft durch eine Rückfrage beim Zahnarzt geklärt werden. Es gibt auch einige Gesellschaften, die bei der Antragstellung keine Gesundheitsprüfung durchführen, d.h. der Antrag wird in jedem Fall angenommen, egal ob die versicherte Person gute oder schlechte Zähne hat. Allerdings finden sich in den AVB dieser Tarife üblicherweise pauschale Leistungsausschlüsse für vor Vertragsabschluss fehlende Zähne (vorhandene Zahnlücken ausgeschlossen) sowie bereits laufende oder angeratene Zahnbehandlungen (laufender Versicherungsfall ausgeschlossen). |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung |
Tarife mit / ohne AltersrückstellungenHinsichtlich der Beitragskalkulation gibt es zwei unterschiedliche Kalkulationsvarianten: 1. Tarife mit Altersrückstellungen (gleichbleibende Beiträge!) Bei diesen Anbietern sind die Einstiegsbeiträge höher, weil zusätzlich zum reinen Risikobeitrag der jetzigen Altersklasse Rückstellungen für das Risiko des „Älterwerdens“ einkalkuliert werden. Dadurch wird ein stabiler Beitragsverlauf bis ins hohe Alter erreicht, d.h. altersbedingte Beitragserhöhungen sind bei diesen Tarifen ausgeschlossen. 2. Tarife ohne Altersrückstellungen (steigende Beiträge!) Immer mehr Anbieter kalkulieren ihre Tarife mittlerweile ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass der Versicherte anfänglich mit einem deutlich günstigeren Beitrag einsteigt, da das Risiko des Älterwerdens nicht über Alterungsrückstellungen einkalkuliert wird. Stattdessen erhöhen sich bei solchen Tarifen die Beiträge fortlaufend regelmäßig mit dem Älterwerden (je nach Anbieter unterschiedlich, teilweise jährlich, teilweise in größeren Abständen, z.B. alle 5 oder 10 Jahre).
Wichtig: Das Risiko allgemeiner (kostenbedingter) Beitragsanpassungen besteht jedoch bei beiden Tarifvarianten gleichermaßen.
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Beitragsverlauf | steigende Beiträge |
Preis- und Leistungsverzeichnis für MaterialkostenIm Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden. |
Preis- und Leistungsverzeichnis Materialkosten | Tarifleistung abhängig Festzuschuss |
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Verzicht ordentliches Kündigungsrecht | Nein, verzichtet nicht auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechts |
Mindestvertragsdauer & KündigungDie meisten Versicherungsunternehmen vereinbaren anfänglich eine Mindestvertragsdauer - üblich sind hier 1 oder 2 Jahre. Der Vertrag kann dann seitens des Versicherungsnehmers frühestens nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden - ein paar wenige Anbieter verzichten auch auf Mindestlaufezeiten. Darüber hinaus sind Kündigungsfristen einzuhalten - üblich sind hier 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. |
Mindestvertragsdauer & Kündigung | keine Mindestvertragslaufzeit / keine Kündigungsfrist |
Zahnlücken versicherbar?Zahnlücken werden bei den meisten Versicherungsgesellschaften pauschal von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Einige Anbieter versichern auch vorhandene Zahnlücken, sofern ein Ersatz vor Vertragsabschluss noch nicht notwendig, angeraten oder geplant war. Manche Anbieter verlangen dafür Risikozuschläge, andere verändern die anfänglichen Summenbegrenzungen (z.B. verlängerte Summenstaffel oder anfänglich niedrigere Erstattungsleistungen). |
Zahnlücken versicherbar? | können keine Fehlenden Zähne mitversichert werden |
Vorhandene Prothesen versichertDiese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für bereits vor Vertragsabschluss vorhandene herausnehmbare Prothesen übernimmt. Leistungen für herausnehmbare Prothesen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte. |
Vorhandene Prothesen versichert? | nicht versicherbar |
Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichertDiese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für Behandlungen an Zähnen übernimmt, die bereits eine Krone, Brücke oder Füllung haben. Leistungen für Zahnersatz oder Füllungen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte. |
Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | nicht versicherbar |
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DKV KDT - Informationen & Erfahrungen
Die Zahnzusatzversicherung DKV KDT KombiMed Zahn ist ein so genannter Festzuschuss-Doppler.
Hierbei werden aus dem Bereich Zahnersatz Kosten für Brücken, Zahnkronen, Prothesen und Implantate in gleicher Höhe wie durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet.
Somit verdoppelt sich sozusagen ihr Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Wichtig zu wissen ist, dass aus der DKV KDT Zahnversicherung Kosten erstattet werden können, wenn durch die GKV eine Kassenleistung erbracht wird. Erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nicht, zahlt auch die DKV Zusatzversicherung nichts.
Beim Abschluss der DKV KDT werden keine Kosten für Zahnbehandlungen, wie Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Kieferorthopädie, also Zahnspangen, oder Prophylaxe, wie die professionelle Zahnreinigung übernommen.
Sollen diese Bereiche mit abgesichert werden, ist ein Zahnzusatzversicherung Vergleich sinnvoll, um eine besser passende Versicherung zu finden.
Die Wartezeit für Leistungen beträgt 8 Monate, entfällt jedoch bei unfallbedingten Aufwendungen. Eine Prüfung des Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss findet nicht statt.
DKV KDT - Ausführliche Leistungsbeschreibung
Allgemeines
Bis zu welchem Gebührensatz wird das zahnärztliche Honorar erstattet? | Der Tarif DKV KDT sieht keine Leistung auf Basis der privatärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Experten-Erklärung:Der Zahnarzt berechnet das Honorar für eine privatzahnärztliche Behandlung nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Bei der Bemessung der Gebührenhöhe hat der Zahnarzt einen gewissen Spielraum. Er kann die Höhe der einzelnen Gebührenpositionen anhand von sogenannten Steigerungsfaktoren anpassen. In der Gebührenordnung ist jede Position mit dem sog. Einfachsatz (1facher Gebührensatz) angegeben. Die GOZ sieht vor, dass Behandlungen vom Zahnarzt ohne weitere Begründung bis zum 2,3fachen Satz (dem sog. Regelhöchstsatz) berechnet werden können. Eine Überschreitung des 2,3fachen Satzes ist mit gesonderter Begründung auf der Rechnung bis zum 3,5fachen Satz (Höchstsatz der GOZ) möglich. In seltenen Einzelfällen hat der Zahnarzt darüber hinaus die Möglichkeit, den Höchstsatz der GOZ zu überschreiten dies muss der Zahnarzt jedoch nach den Vorgaben der GOZ zwingend schriftlich vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten vereinbaren (in der Praxis rechnen die meisten Zahnärzte im Rahmen des Höchstsatzes bis 3,5fach ab eine Überschreitung des Höchstsatzes ist in der Praxis sehr selten). |
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Sieht der Tarif Wartezeiten vor? | Ja, für alle tariflichen Leistungen gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht? | |
Sieht der Tarif altersbedingte Beitragserhöhungen vor (Kalkulation mit oder ohne Alterungsrückstellungen)? | |
Sieht der Vertrag eine Mindestvertragsdauer vor? Wie ist die Kündigung geregelt? | |
Muss vor Beginn einer Behandlung ein HKP zur Prüfung eingereicht werden? | |
Sieht der Tarif ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten vor? | |
Sind die tariflichen Leistungen während der ersten Jahre in der Höhe tariflich begrenzt? | Die tariflichen Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung es gibt keine besondere Zahnstaffel oder Summenbegrenzung während der ersten Versicherungsjahre. Für Zahnersatz-Leistungen (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! |
Gibt es Rabatt, wenn man den Beitrag jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlt? |
Annahmerichtlinien
Wer kann die Versicherung abschließen (Annahmerichtlinien)? | Im Tarif DKV KDT können sich Personen versichern, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (dabei ist unerheblich, ob die Person als Hauptmitglied selbst pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert ist). |
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Führt der Versicherer bei Abschluss eine Gesundheitsprüfung durch? | |
Können fehlende Zähne (unversorgte Zahnlücken) mit versichert werden? | |
Können vorhandene herausnehmbare Prothesen mit versichert werden? | |
Kann vorhandener fester Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken) mit versichert werden? |
Zahnersatz
Was versteht der Versicherer unter Zahnersatz? |
Versichert ist grundsätzlich die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz (sowohl Neuanfertigung als auch Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz). |
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In welcher Höhe leistet der Tarif für hochwertigere Kronen, Brücken und Prothesen? | Kronen, Brücken und Prothesen: Der Tarif DKV KDT sieht keine Leistung auf Basis der privatärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistung beträgt 100% des gesetzlichen Festzuschusses. Dabei wird auch ein erhöhter Zuschuss aufgrund der sog. Härtefallregelung berücksichtigt. Verblendungen werden damit ohne Einschränkungen für alle Zähne übernommen. |
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Leistet der Versicherer für Kronen, Brücken oder Prothesen auch ohne Leistung der GKV? | Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die gesetzliche Krankenkasse keinen Festzuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif DKV KDT. |
In welcher Höhe leistet der Tarif bei Durchführung der Regelversorgung? | Der Tarif DKV KDT leistet im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung:
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In welcher Höhe leistet der Versicherer für Implantate? | Leistungshöhe Implantate: Der Tarif DKV KDT sieht keine Leistung auf Basis der privatärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Für das Implantat selbst erfolgt also keine Leistung aus diesem Tarif. Sie erhalten allerdings in vielen Fällen einen Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf das Implantat aufgesetzt wird (sog. Suprakonstruktion). Die Leistung beträgt 100% des gesetzlichen Festzuschusses. Dabei wird auch ein erhöhter Zuschuss aufgrund der sog. Härtefallregelung berücksichtigt. Der Versicherer begrenzt die maximale Anzahl erstattungsfähiger Implantate tariflich auf: Experten-Erklärung:Implantate bestehen üblicherweise aus Titan und werden im Falle eines Zahnverlustes als künstliche Zahnwurzel im Kiefer verankert. Damit lassen sich sowohl einzelne Zähne substanzschonend (ohne die Nachbarzähne für eine Brücke als Haltezähne anzuschleifen) ersetzen, als auch Zahnersatz für mehrere Zähne unterstützen (z.B. mehrere Implantate als Halterung für eine herausnehmbare Prothese). Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Implantate nicht direkt die Einbringung eines Implantates und alle damit in Verbindung stehenden Vor- und Nachbehandlungen (z.B. ein aufwändiger Knochenaufbau als Vorbereitung) sind keine Kassenleistungen. Sie erhalten in aller Regel allerdings einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich auf Basis der günstigsten möglichen Versorgung (sog. Regelversorgung) berechnet. Beispiel: Ersatz eines fehlenden Einzelzahnes Im Falle einer Einzelzahnlücke sieht die GKV als Regelversorgung eine Brücke vor, die an den beiden die Lücke begrenzenden Nachbarzähnen verankert wird. Hierbei müssen mitunter gesunde Nachbarzähne als Brückenpfeiler abgeschliffen (= zerstört!) und mit überkront werden. Wenn Sie sich stattdessen für ein Implantat entscheiden, erhalten Sie von Ihrer GKV ebenfalls den Zuschuss für die Brückenlösung. Dieser deckt bei Implantaten im Regelfall jedoch nicht mehr als ca. 10-20% der wirklich entstehenden Gesamtkosten! |
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Leistet der Versicherer für Implantate auch ohne Vorleistung der GKV? | Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die gesetzliche Krankenkasse keinen Festzuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif DKV KDT. |
In welcher Höhe leistet der Versicherer für Inlays? | Der Tarif DKV KDT leistet nicht für Inlays. |
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Leistet der Versicherer für Inlays auch ohne Vorleistung der GKV? | Der Tarif DKV KDT leistet nicht für Inlays. |
Leistet der Tarif bei einer Zahnersatzmaßnahme auch für FAL/FT? | Der Tarif DKV KDT leistet nicht für funktionsanalytische / funktionstherapeutische Maßnahmen in Zusammenhang mit Zahnersatzbehandlungen.. |
Zahnbehandlungen
Was versteht der Versicherer unter Zahnbehandlung? | Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Zahnbehandlungen vor. |
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Kieferorthopädie
Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen? | Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen vor. |
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Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern in KIG-2? | Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern in KIG 2 vor. Die Höhe der Leistungen bei KFO-Behandlungen ohne Vorleistung der GKV ist tariflich nicht auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt! Experten-Erklärung:Viele Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren benötigen eine Zahnspange. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Korrektur allerdings nur in mittleren bis schweren Fällen. Der Kieferorthopäde vermisst den Kiefer und trifft anhand der Ergebnisse eine Einstufung nach den sogenannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, abgekürzt „KIG“. Diese Skala zur Kategorisierung von Zahnfehlstellungen geht von KIG1 (sehr leichte Fehlstellung) bis KIG5 (schwerwiegende Fehlstellung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Korrektur erst ab KIG3 – 5. Bei leichten Fehlstellungen vom Grad KIG 1-2 ist eine Korrektur keine Kassenleistung. Während eine Behandlung beim Grad von KIG 1 in den meisten Fällen noch nicht medizinisch notwendig ist, empfehlen die meisten Zahnärzte und Kieferorthopäden bei einer Fehlstellung vom Grad KIG 2 eine frühzeitige Behandlung, um eine weitere Verschiebung der Zähne zu verhindern und die Fehlstellung frühzeitig zu korrigieren. Die Kosten einer solchen KFO-Behandlung können bis zu ca. 6.000€ betragen und sollten bei Kindern frühzeitig versichert werden. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder ist nur möglich, solange der Zahnarzt vor Abschluss keine Zahnfehlstellung diagnostiziert hat! |
Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern in KIG 3-5? | Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Mehrkosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern in KIG 3-5 vor. Die Höhe der Leistungen bei KFO-Behandlungen mit Vorleistung der GKV ist tariflich nicht auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt! Experten-Erklärung:Wenn bei Ihrem Kind eine mittlere bis schwerwiegende Zahnfehlstellung im Grad KIG 3-5 vorliegt, erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Standard KFO-Behandlung. Die Eltern müssen in diesem Fall zunächst 10 bis 20% Selbstbehalt übernehmen – dieser wird seitens der GKV dann am Ende der Behandlung rückerstattet, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Behandlung nachgewiesen werden kann – damit will man Eltern und Kinder motivieren, aktiv auf einen erfolgreichen Behandlungsverlauf mitzuwirken (z.B. indem herausnehmbare Zahnspangen regelmäßig getragen werden). In diesen Fällen können – zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse – Mehrkosten für ergänzende Privatleistungen entstehen. Diese sind gesondert im Rahmen einer sogenannten Mehrkostenvereinbarung mit dem Kieferorthopäden zu vereinbaren. Darin können beispielsweise hochwertigere Brackets, Retainer oder andere Zusatzleistungen vereinbart werden. Die Kosten solcher Zusatzleistungen liegen in vielen Fällen zwischen ca. 1.000 – 2.000€. Private Zusatzversicherungen übernehmen teilweise auch derartige Mehrkosten in gewissem Umfang. Üblicherweise werden allerdings nur solche Mehrkosten erstattet, die für medizinisch notwendige Zusatzbehandlungen anfallen – es sei denn, die offiziellen Vertragsbedingungen (AVB) führen explizit auch Leistungen für rein kosmetische Zusatzleistungen auf (nur in diesem Fall wären auch kosmetische Zusatzleistungen vom Versicherungsschutz erfasst). |
Sonstiges
So gehen Sie im Leistungsfall vor | Ihren Heil- und Kostenplan können Sie dem Versicherer wahlweise per Post, Fax oder E-Mail senden:
Nach der Behandlung – Rechnung per Post einreichen: Nach Durchführung der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt üblicherweise eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung – Original und Duplikat. Der Versicherer benötigt für die Erstattung das Original. Bitte schicken Sie die Original-Rechnung unbedingt per Post direkt an die Versicherung (Anschrift siehe oben). Die Versicherung überweist seine Leistung nie an den Zahnarzt direkt, sondern immer auf Ihr Konto. Die Überweisung der Rechnung an Ihren Zahnarzt müssen Sie daher selbst veranlassen. Dazu gehen Sie entweder in Vorleistung oder warten den Geldeingang des Versicherers ab (bitte berücksichtigen Sie eventuell bestehende Zahlungsziele Ihres Zahnarztes – die rechtzeitige Begleichung der Rechnung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, unabhängig davon wie lange die Bearbeitung der Rechnungen durch den Versicherer dauert). Hinweis 1: Bearbeitungsdauer allgemeinÜblicherweise dauert die Bearbeitung von Rechnungen und Kostenplänen nicht länger als maximal 2-4 Wochen. Insbesondere Kleinschäden wie z.B. Zahnreinigung werden häufig auch deutlich schneller reguliert. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern, beispielsweise wenn die Versicherung noch weitergehende Unterlagen zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit o.Ä. benötigt. Hinweis 2: Bearbeitungsdauer insbesondere beim 1. größeren LeistungsfallInsbesondere die Prüfung des ersten größeren Leistungsfalles wird in den meisten Fällen etwas länger dauern, weil die Versicherung zu diesem Zeitpunkt üblicherweise prüft, ob die eingereichte Behandlung bereits vor Antragstellung vom Zahnarzt angeraten war. Aus diesem Grund fordert der Versicherer beim ersten Schadenfall üblicherweise Auskünfte Ihres Zahnarztes ein. Bitten Sie Ihren Zahnarzt in diesem Fall um seine zügige Mithilfe. Je zügiger Ihr Zahnarzt die benötigten Auskünfte erteilt, umso schneller kann das Versicherungsunternehmen Ihren Leistungsfall regulieren und das Geld auf Ihr Konto überweisen. |
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